Am 1. September 1915 ...

Anlässlich der Hinrichtung des Minenarbeiters Paul Busière, am 23. August 1915, wegen des Besitzes von Brieftauben, veröffentlicht die deutsche Besatzungsmacht in Frankreich folgenden Anschlag:

„Aus diesem Anlass bringt der Armee-Oberbefehlshaber der Zivilbevölkerung in Erinnerung:

 

- Jegliche Person, welche Tauben oder Brieftauben hält oder verbirgt, wird mit dem Tode   bestraft.

 

- Derselben Strafe setzt sich jegliche Person aus, welche Brieftauben oder oder von einem Flieger abgeworfene Gegenstände, Briefschaften und Schriftstücke irgendwelcher Art findet und dieselben behält oder verbirgt, anstatt sie sofort dem nächsten deutschen Platzkommandanten zu übergeben.

 

- Bei Bewilligung mildernder Umstände wird Zuchthaus auf Lebensdauer oder 10-15 Jahre verhängt.

 

- Jeder Versuch, jede Aufreizung oder Mittäterschaft zieht dieselben Strafen nach sich.“